Rostrup, den 25.08.2020
Sehr geehrte Eltern,
in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr 2020/2021. Bis jetzt haben wir vom
Kultusministerium die Information, dass nach der aktuellen Lageeinschätzung zum
Infektionsgeschehen lt. Niedersächsischem Gesundheitsministerium und
Niedersächsischem Landesgesundheitsamt die Schule am 27.08.2020 mit einem
eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) beginnen wird.
Für Sie und uns bedeutet dies, dass die Klassen 1-4 im Klassenverbund unterrichtet
werden. Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird zugunsten
eines Kohorten-Prinzips (Kohorten, d.h. festgelegte Lerngruppen die in ihrer
Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben) aufgehoben.
Außerhalb der Lerngruppen gilt weiterhin das Einhalten des Mindestabstands von
1,5m.
Gegenstände wie bspw.: Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Dinge aus der
Federmappe, etc. dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
Alle Kinder benötigen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für den Fall, dass
Situationen auftreten, in denen ein Abstand von mindestens 1,5m zu Personen
anderer Kohorten nicht eingehalten werden kann.
In den Pausen bei der Nutzung von Spielgeräten dürfen keine Schals, Halstücher
oder Baumwollmasken, die am Hinterkopf zusammengebunden werden, als MNB
benutzt werden. Bitte beachten Sie dies somit bei der Wahl einer MNB für Ihr Kind.
An unserer Schule sollen die Kinder auf dem Weg zum Schulgebäude, während
des Wartens auf den Einlass, im Flur, auf dem Weg zur Toilette (Klasse 1 und 2
benutzt die Toiletten vor den Sprachheilklassen, Klasse 3 und 4 die Toiletten vor der
Bücherei) und auf dem Heimweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
In den Pausen halten sich die Kohorten auf dem Schulhof in festgelegten Bereichen
auf. Die Kohorten gehen zeitversetzt in die Pause. Vor Unterrichtsbeginn, vor dem
Frühstück, nach einem Toilettengang und nach der Pause waschen sich die Kinder
die Hände.
Bitte besprechen Sie die geplanten Maßnahmen mit Ihren Kindern, da sie sich im
Vergleich zur Zeit vor den Ferien in einigen Bereichen verändert haben.
Für Sie noch Informationen bezüglich des Schulbesuchs bei Erkrankung in der
Coronavirus-Pandemie (Vgl.: Nieders. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule):
Sollte Ihr Kind Fieber haben oder eindeutig krank sein, darf es die Schule nicht
besuchen!
Bei schwerer Krankheitssymptomatik mit Fieber über 38,5 °C, anhaltend starkem
Husten und akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (bes. der Atemwege) mit
deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltend starkem Husten,
sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Bei einem Infekt mit ausgeprägten Krankheitszeichen wie Husten, Halsschmerzen
und erhöhter Temperatur, muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden
Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden.
Bei einem banalen Infekt kann die Schule besucht werden.
Das Kultusministerium weist darauf hin:
„Wir müssen uns jedoch auch darauf einstellen, dass es aufgrund lokaler oder
regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht
wieder einzuschränken. Dies kann Regionen, aber auch einzelne Schulen oder
Klassen betreffen. Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen
kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale
Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird
auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im
Wechselmodell) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt. Ist das
Ausbruchsgeschehen überregional, können auch eine Landesverordnung und eine
entsprechende Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine
landesweite verbindliche Regelung vorgeben. “ (Brief KM 14.08.2020)
Wir freuen uns trotz aller Widrigkeiten sehr auf ein neues Schuljahr 2020/2021!
Bleiben Sie und Ihre Lieben weiterhin gesund!
Das Kollegium der Christophorus-Grundschule