Rostrup, den 25.08.2020

Sehr geehrte Eltern,

in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr 2020/2021. Bis jetzt haben wir vom 

Kultusministerium die Information, dass nach der aktuellen Lageeinschätzung zum

Infektionsgeschehen lt. Niedersächsischem Gesundheitsministerium und

Niedersächsischem Landesgesundheitsamt die Schule am 27.08.2020 mit einem

eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) beginnen wird.

Für Sie und uns bedeutet dies, dass die Klassen 1-4 im Klassenverbund unterrichtet

werden. Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird zugunsten

eines Kohorten-Prinzips (Kohorten, d.h. festgelegte Lerngruppen die in ihrer

Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben) aufgehoben.

Außerhalb der Lerngruppen gilt weiterhin das Einhalten des Mindestabstands von

1,5m.

Gegenstände wie bspw.: Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Dinge aus der

Federmappe, etc. dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

Alle Kinder benötigen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für den Fall, dass

Situationen auftreten, in denen ein Abstand von mindestens 1,5m zu Personen

anderer Kohorten nicht eingehalten werden kann.

In den Pausen bei der Nutzung von Spielgeräten dürfen keine Schals, Halstücher

oder Baumwollmasken, die am Hinterkopf zusammengebunden werden, als MNB

benutzt werden. Bitte beachten Sie dies somit bei der Wahl einer MNB für Ihr Kind.

An unserer Schule sollen die Kinder auf dem Weg zum Schulgebäude, während

des Wartens auf den Einlass, im Flur, auf dem Weg zur Toilette (Klasse 1 und 2

benutzt die Toiletten vor den Sprachheilklassen, Klasse 3 und 4 die Toiletten vor der

Bücherei) und auf dem Heimweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

In den Pausen halten sich die Kohorten auf dem Schulhof in festgelegten Bereichen

auf. Die Kohorten gehen zeitversetzt in die Pause. Vor Unterrichtsbeginn, vor dem

Frühstück, nach einem Toilettengang und nach der Pause waschen sich die Kinder

die Hände.

Bitte besprechen Sie die geplanten Maßnahmen mit Ihren Kindern, da sie sich im

Vergleich zur Zeit vor den Ferien in einigen Bereichen verändert haben.

Für Sie noch Informationen bezüglich des Schulbesuchs bei Erkrankung in der

Coronavirus-Pandemie (Vgl.: Nieders. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule):

Sollte Ihr Kind Fieber haben oder eindeutig krank sein, darf es die Schule nicht

besuchen!

Bei schwerer Krankheitssymptomatik mit Fieber über 38,5 °C, anhaltend starkem

Husten und akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (bes. der Atemwege) mit

deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltend starkem Husten,

sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

 

Bei einem Infekt mit ausgeprägten Krankheitszeichen wie Husten, Halsschmerzen

und erhöhter Temperatur, muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden

Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden.

Bei einem banalen Infekt kann die Schule besucht werden.

Das Kultusministerium weist darauf hin:

„Wir müssen uns jedoch auch darauf einstellen, dass es aufgrund lokaler oder

regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht

wieder einzuschränken. Dies kann Regionen, aber auch einzelne Schulen oder

Klassen betreffen. Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen

kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale

Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird

auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im

Wechselmodell) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt. Ist das

Ausbruchsgeschehen überregional, können auch eine Landesverordnung und eine

entsprechende Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine

landesweite verbindliche Regelung vorgeben. “ (Brief KM 14.08.2020)

Wir freuen uns trotz aller Widrigkeiten sehr auf ein neues Schuljahr 2020/2021!

 

Bleiben Sie und Ihre Lieben weiterhin gesund!

Das Kollegium der Christophorus-Grundschule